WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DEN HORT

ALLGEMEINES

  • Falls Ihr Kind krank ist, melden Sie es immer in der Schule und im Hort ab!
  • Neue Handynummer? Neue Adresse? Sonstige Veränderungen? Bitte wichtige neue Angaben SOFORT im Hort melden!
  • Bitte teilen Sie uns unbedingt die Freigegenstände + Kurse, welche Ihr Kind zusätzlich in der Schule besucht, mit.
  • Regelmäßiger Infoaustausch ist uns sehr wichtig (Fühlt sich Ihr Kind wohl? Wie hat es sich integriert? Wie verhält sich das Kind in der Gruppe? usw.)!
  • Bitte sprechen auch Sie uns an – wir geben gerne Auskunft!

ANMELDEFORMEN und KOSTEN

Anmeldeformen:

Ganztags – von 11:50 – 17:30
umfasst Mittagessen, Jause, Bastelbeitrag und Betreuung

Je nach angemeldetem Wochenbedarf werden pro Kind:
– für 1 bis 2 Wochentage 160€ im Monat
– für 3 Wochentage 180€ im Monat
– für 4 bis 5 Wochentage 240€ im Monat verrechnet.

Halbtags – von 11:50 – 13:30
umfasst Mittagessen und Betreuung ohne Lernstunde

unabhängig vom angemeldetem Wochenbedarf pro Kind:
– 160€ im Monat

Bei weiteren Fragen zu Kosten und Anmeldeformen, können Sie gerne bei uns im Hort anrufen

ORGANISATORISCHE BESCHREIBUNG

Zielgruppe:
Kinder, die die Volksschule Gänserndorf SÜD besuchen (Vorschulklasse bis 4.Klasse) mit Hauptwohnsitz in Gänserndorf SÜD.

Lage des Hortes:
Die Horträumlichkeiten Gruppe 1-6 befinden sich derzeit noch im Schulgebäude.

Raumangebot Volksschulhort:
– 6 Gruppenräume in der Volksschule
– 1 Küche mit angeschlossenem Speisesaal in der Volksschule
– Turnsaal in der Volksschule
– Aula, Garderoben in der Volksschule
– Garten

AUFNAHMEMODUS UND AUSSCHLUSSGRÜNDE

Aufnahmemodus

Die Hortanmeldung für das kommende Schuljahr erfolgt während der Schuleinschreibung bzw. während des Schuljahres. Sollte der Hort seine Kinderkapazität überschreiten, erfolgt die Reihung nach Horteinschreibungsdatum, dem Betreuungszeitausmaß und der Dringlichkeit des Bedarfes.

Bestehende Hortkinder sind bis zur schriftlichen Abmeldung durch den Erziehungsberechtigten bzw. durch Abschluss der 4. Klasse der Volksschule im Hort gemeldet und müssen nicht jedes Jahr neu angemeldet werden.

Für die Aufnahme in den Hort ist ein Erstgespräch zwischen einem Erziehungsberechtigten und der Hortleitung notwendig.

Eintritte während des Schuljahres sind nur dann möglich, wenn dadurch die gesetzlich höchstmögliche Kinderanzahl nicht überschritten wird.

Ausschlussgründe:

Kinder, die sich in einem für den Hortbesuch nicht geeigneten Zustand (krank, unhygienisch, Läuse etc.) befinden, können erst dann wieder den Hort besuchen, wenn sie wieder gesund sind. Bei Läusen oder infektiösen Krankheiten besteht Meldepflicht im Hort.

Kinder, die durch ihr Verhalten – trotz intensivster Bemühungen unseres pädagogischen Personals – das Zusammenleben in der Hortgruppe wesentlich und nachhaltig stören, werden vom Hortbesuch ausgeschlossen. Es soll allen Kindern möglich sein, die Zeit im Hort positiv zu erleben.

siehe Hortregeln:
Hortregeln (Stand: 30.08.2018)

ÖFFNUNGSZEITEN

während des Schulbetriebes:

Halbtagesbetreuung: 11:50h bis 13:30h
Ganztagesbetreuung: 11:50h bis 17:30h

oder früher, wenn die Schule früher Unterrichtsschluss hat.

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Sie haben die Möglichkeit, um eine NÖ-Hortförderung beim Land Niederösterreich anzusuchen.

Dafür ist es notwendig, dass der Hort den Hortbesuch Ihres Kindes bestätigt.

Hier finden Sie Informationen rund um die Hortförderung

http://noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Hortfoerderung.html

Hier gelangen Sie gleich zum Formular

http://noel.gv.at/bilder/d71/Kinderbetreuungsfoerderung.pdf?28501

Möchten Sie noch nähere Informationen erhalten, erfahren Sie dies über das

Familienreferat des Amtes der NÖ Landesregierung

Abt. Allgemeine Förderung – F3

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel: 02742 – 9005 DW 13283
Fax: 02742 – 9005 DW 13335
e-mail: familienreferat@noel.gv.at
Webiste: www.familienpass.at

ANWESENHEIT IHRES KINDES IM HORT

  • Solange Sie keine Änderung angeben, gilt die fixe Anmeldung laut Evidenzblatt. Änderungen bis spätestens Ende des Monats (zwischen dem 25. und 30. Kalendertag) für den kommenden Monat der Hortbetreuerin schriftlich bekannt geben!
  • Der Hortbeitrag wird monatlich (1.-31.des Monats) von der Hortleitung und Stellvertretung ermittelt. Zu zahlen ist dieser mittels Erlagscheines. Sollte die Verrechnung nicht stimmen, bitte wenden Sie sich an die Hortleitung.
  • Ist das Hortkind in einem Monat zumindest mehr als die Hälfte der angemeldeten Horttage durchgehend krank, wird nur ein halber Monatsbeitrag verrechnet, sofern das Kind auch die Schule nicht besucht hat.
  • Sollte Ihr Kind an den vereinbarten Anmeldungstagen NICHT in den Hort kommen, bzw. wird das Kind während der Schulzeit (aus Krankheitsgründen etc.) abgeholt, ist das Hortpersonal noch vor Hortbeginn am gleichen Tage dringend zu verständigen.
  • Die Hortbetreuung beginnt dann, wenn das Kind in seiner Hortgruppe erscheint und endet mit den Eltern vereinbarten Entlassungszeiten (wenn nicht abgeholt) – siehe Hortordnung VIII.2.

TAGESABLAUF

11:50 Uhr: Die Kinder kommen nach der 4 Stunde zu ihrer Betreuerin in die Gruppe und gehen dann gemeinsam essen. Danach findet das Freizeitangebot in der Gruppe statt.
12:50 Uhr: Die Kinder kommen nach der 5. Schulstunde zu ihrer Betreuerin in die Gruppe und gehen gemeinsam mit unserer Stützkraft essen.
13:45 Uhr: Die Kinder kommen nach der 6. Schulstunde, melden sich bei ihrer Betreuerin und gehen gemeinsam mit unserer Stützkraft essen.
13:30 Uhr: Für die Halbtageskinder endet hier die Betreuung. Die Kinder werden entweder abgeholt, zum Bus oder selbstständig nach Hause geschickt. (Für Bus Nutzung und selbständiges nach Hause gehen, muss ein Formular ausgefüllt werden)
13:30 Uhr – 14:30: Findet die Lernstunde statt.
14:30 Uhr: Findet die gemeinsame Nachmittagsjause in der Gruppe statt.
Ab ca.15:00 Uhr: Findet das Freizeitangebot in den Gruppen bzw. im Turnsaal und bei Schönwetter auch im Garten statt.
17:30 Uhr: Hortschluss!

FERIEN UND SCHULAUTONOME TAGE

  • Während der schulfreien Tage hat der Hort von 07:00 bis 17:00h geöffnet!

Es gibt:

  • 4 schulautonome freie Tage
  • 2.11. (Allerseelen) und 15.11. (Leopoldi)
  • die zweite Weihnachtsferienwoche (nach dem 1.1.)
  • Semesterferien
  • Osterferien
  • Sommerferien alle Wochen geöffnet

Schließzeiten

  • 24.12. bis 1.1., am 1.Schultag des beginnenden Schuljahres
  • Die schulfreien Tage + Ferien müssen gesondert an- und auch abgemeldet werden und fallen daher nicht in die gewöhnliche Anmeldung. Die Anmeldung erhalten Sie von uns zeitgerecht. In den Ferien fährt kein Bus!

Die Anmeldung ist schriftlich laut Anmeldeformular anzumelden.